AGBs

1 | DIE VERTRAGSPARTNER

  1. Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen.

2 | RESERVIERUNG, ZAHLUNG, SICHERHEITSLEISTUNGEN (KAUTION), STORNIERUNG

  1. Sofern nicht anders im Vertrag ausgewiesen, ist die Anzahlung des Mietzinses in Höhe von 30% innerhalb von 5 Werktagen ab Vertragsschluss fällig. Nach Eingang der Anzahlung kommt eine verbindliche Reservierung zustande. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Bootsabholung zu überweisen. Der Zahlungseingang hat innerhalb der angegebenen Fristen zu erfolgen.
  2. Der Vermieter kann in dringenden Fällen innerhalb von 4 Tagen ab Vertragsschluss den Rücktritt erklären. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermieter etwaig gezahlte Beträge unverzüglich an den Mieter zurückzuzahlen.
  3. Bei offensichtlichen Fehlern der Berechnung des angeführten Gesamtpreises haben der Vermieter und der Mieter das Recht und die Pflicht, den Mietpreis gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.
  4. Die Kaution beträgt 500 € und dient der Deckung der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Diese ist bei Bootsübergabe Bar zu hinterlegen.
  5. Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung zu den festgelegten Zahlungsterminen nicht nach, kann der Vermieter die Leistung verweigern. Einer Mahnung bedarf es nicht. Falls der Zahlungseingang nicht fristgerecht erfolgt, ist der Vermieter berechtigt, ohne vorherige Ankündigung das Boot anderweitig zu vermieten.
  6. Kann der Mieter die Bootsmiete nicht antreten, so muss er dies unverzüglich in schriftlicher Form mitteilen. Gelingt dem Vermieter eine Ersatzvermietung zu den identischen Konditionen, so wird dem Mieter seine Zahlungen abzüglich entstandener Bearbeitungskosten in Höhe von 10% des Gesamtpreises zurückerstattet. Es gelten folgende Stornobedingungen:

    • Stornierung bis zu 12 Wochen vor Mietbeginn 30% des Gesamtpreises
    • Stornierung bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
    • Stornierung weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises

  7. Wird das Boot zum geringeren Preis vermietet, so trägt die Differenz der Mieter.
  8. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages, d.h. bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter, ist die Erstattung von Ersatz ausgeschlossen
  9. Es wird dem Mieter empfohlen, eine Reiserücktrittskosten Versicherung sowie eine Kautionsversicherung abzuschließen.

3 | PFLICHTEN DES VERMIETERS

  1. Das gebuchte Boot wird dem Mieter sauber, seetüchtig und nach Möglichkeit vollgetankt übergeben.
  2. Kann das gebuchte Boot zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit, infolge Unfalls bei der Vorvermietung, etc.), kann der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzboot stellen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben dem Mieter erhalten, soweit das Ersatzboot mit Mängeln behaftet ist.

4 | PFLICHTEN DES MIETERS

  1. Die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten.
  2. Der Schiffsführer muss volljährig sein.
  3. Die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung eines Sportbootes zu besitzen. Ist der Mieter nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen des Sportbootes in der vereinbarten Bootsklasse, behält sich der Vermieter vor, die Übergabe des Bootes bei Einbehalt des Mietpreises zu verweigern
  4. Die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten.
  5. Das Boot nicht zu gewerblichen Zwecken zu verwenden, keine fremden Passagiere mitzunehmen, sowie ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren.
  6. Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
  7. Das Boot und die Ausrüstung pfleglich zu behandeln, sich vor Fahrtbeginn über die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren, wie z. B. über Strömungen und veränderte Wasserstände, etc.
  8. Bei Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen.
  9. Das Boot nach Rückkehr in einwandfreiem, ordentlichem, und vollgetanktem Zustand zurück zu gegeben – andernfalls wird das Tanken sowie ein überdurchschnittlicher Reinigungsaufwand berechnet und von der Kaution abgezogen.
  10. Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen unverzüglich (telefonisch) den Vermieter in Kenntnis zu setzen.
  11. Bei Schaden am Boot oder an Personen eine schriftliche Dokumentation anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes etc. zu sorgen.
  12. Jeglicher Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen am Boot, sowie dem Zubehör sind anzeigepflichtig. Der Mieter kann zur Erstattung des Schadens herangezogen werden.
  13. Im Falle einer Havarie oder ähnlichen Fällen muss das Boot stets mit der eigenen Leine abgeschleppt werden. Das Treffen einer Vereinbarung über Abschlepp- oder Bergungskosten ist ohne vorherige schriftliche Bestätigung des Vermieters nicht gestattet.
  14. Schiffszustand, Funktion und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar jeweils bei Übergabe und Rückgabe mittels Checkliste zu überprüfen und entsprechend durch Unterschrift zu bestätigen.
  15. Beanstandungen des Bootes unverzüglich am Übergabeort anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu vermerken. Später angezeigte Reklamationen sind hiermit ausgeschlossen.
  16. Gesetzlich vorgeschriebene Mietverträge und eigene Vertragsunterlagen des Vermieters vor Übergabe des Bootes zu unterzeichnen. Des Weiteren stellt der Mieter eine Kopie des gültigen Personalausweises sowie des Kraftfahrzeugscheins des Zugfahrzeugs zur Verfügung.
  17. Das Rauchen an Bord ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

5 | UNFÄLLE / HAVARIE

  1. Bei einer Fahrtunterbrechung von weniger als 24 Stunden bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Eine vom Mieter verursachte Panne schließt jegliche Ersatzleistungsansprüche aus. Bei einer nicht vom Mieter verursachten Panne, welche eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur Folge hat, erfolgt eine Erstattung der entgangenen Mietzeit.
  2. Sofern ein Unfall aufgrund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Instruktionen durch den Mieter herbeigeführt wird, können gegenüber dem Vermieter keine Ansprüche erhoben werden. Reparaturen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchzuführen. Andernfalls sind Ersatzansprüche bzw. Kostenübernahme durch den Vermieter ausgeschlossen.

6 | HAUSTIERE

  1. An Bord unserer Boote sind Haustiere generell erlaubt. Unter der Voraussetzung das der Vermieter im Vorfeld darüber informiert wurde und ein Entgelt verrechnet wurde. Ohne Vorinformation hat der Vermieter die Berechtigung, die Kaution zur Deckung möglicher Schäden und Verschmutzungen einzubehalten.

7 | ZU WASSER BRINGEN DES BOOTES (SLIPPEN / KRANEN)

  1. Das Boot wird auf einem Trailer zur Verfügung gestellt. Der Mieter ist in der Verantwortung, das Boot zum entsprechenden Zielgebiet zu transportieren und verantwortet gleichermaßen das zu Wasser bringen des Bootes.
  2. Im Binnenbereich kann das Boot geslippt werden, vorausgesetzt die Slipp Stelle entspricht den üblichen Anforderungen für die entsprechende Bootskategorie und der Handlungsablauf schließt Zerstörungsgefahr aus.
  3. In Salzwasser ist das Slippen generell untersagt. Die Boote müssen stets gekrant werden. Zuwiderhandlungen führen zum Einbehalt der Kaution. Der Mieter ist verpflichtet, den Kranvorgang durch eine Quittung zu belegen, sowie durch Fotos Vorher / nachher zu dokumentieren.

8 | HÖHERE GEWALT

  1. Der Vermieter haftet nicht für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, welche aufgrund höherer Gewalt entstehen (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik, etc.) oder aufgrund administrativ bedingter Maßnahmen. Sollten diese Ereignisse während Ihrer Reise auftreten und den Ausfall mehrerer Tage zur Folge haben, wird entsprechend anteilsmäßig erstattet, wobei ein Ausfall von bis zu 24 Stunden zugunsten des Vermieters angerechnet wird. Im Falle höherer Gewalt behält sich der Vermieter das Recht vor, die Übernahme oder Rückgabe des Bootes an einem anderen Übergabeort vorzunehmen.

9 | RÜCKGABE DES BOOTES

  1. Der Mieter ist verpflichtet das Boot am vereinbarten Rückgabeort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Bei einer Verspätung von mehr als einer vollen Stunde kann dem Mieter ein weiterer voller Tag (1/7 des wöchentlichen Mietzinses) in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus kann der Mieter für sämtliche Folgekosten (Übernachtungskosten, etc.) des Nachmieters verantwortlich gemacht werden. Im Falle von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, etc.), wird von der Berechnung weiterer Kosten abgesehen. Davon ausgeschlossen sind Verzögerungen durch Stau, starken Verkehr, Sperrungen, etc.
  2. Bei Rückgabe muss das Boot von persönlichen Gegenständen geräumt und von Abfall befreit sein. Darüber hinaus muss der Betankungszustand entsprechend der Absprache mit dem Vermieter sein. Im Zweifel ist das Boot bei der Rückgabe vollgetankt.

10 | HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  1. Der Mieter hat bei der Benutzung von Wassersportgeräten (Wakeboard, Wasserski, Tubes, etc.) die lokalen Regelungen des jeweiligen Fahrwassers zu befolgen. Bei Nichteinhaltung haftet der Mieter in vollem Umfang für eventuell entstehende Schäden. Eine Haftung bei Personenschäden durch die Benutzung von Wassersportartikeln wird vom Vermieter ausgeschlossen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Mieters und der übrigen Personen, weder an Bord, noch an der Charterbasis des Vermieters.

11 | VERSICHERUNGEN

  1. Im Mietpreis ist die Vollkaskoversicherung des Bootes enthalten. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 1.000 €. Schadensummen unterhalb der Selbstbeteiligung werden direkt über die Kaution reguliert. Bei Schadenssummen, welche die Selbstbeteiligung nur gering übersteigen können diese bis zur vollen Höhe der hinterlegten Kaution reguliert werden.
  2. Der Versicherungsschutz für das gemietete Boot erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personen-, Sach-, Vermögens- und/oder Mietsachschäden in Höhe von 10 Mio. €.
  3. Der Bootstrailer ist Teilkaskoversichert und somit im abgestellten Zustand gegen Diebstahl versichert, sofern die vorhandene Diebstahlsicherung angebracht wurde. Persönliche Gegenstände des Mieters sind nicht mitversichert.

12 l ANWENDBARES RECHT, SCHRIFTFORM, GERICHTSSTAND

  1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
  2. Für die Rechtsbeziehungen des Vermieters zum Mieter oder zu seinen Rechtsnachfolgern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen das UN-Kaufrecht.
  3. Gerichtsstand der Sportbootschule Bittenfeld ist das Amtsgericht Waiblingen.

13 l STREITBEILEGUNG NACH ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG

  1. Die Europäische Kommission hat unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet und nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil. Die E-Mail Adresse des Vermieters ist im Impressum hinterlegt.

14 | SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen können die Parteien einvernehmlich durch wirksame Regelungen ersetzen. Sollte keine Übereinstimmung zwischen den Parteien erzielt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand April 2020